Wann ist ein Reiserücktritt möglich?
Prinzipiell kann der Reisende bis zum Reisebeginn jederzeit von der jeweiligen Reise zurücktreten. In diesem Fall ist er zwar davon entbunden, den Reisepreis zu überweisen, jedoch folgen dann Entschädigungsforderungen des Reiseveranstalters die meist einen Großteil der Reisekosten betragen und schnell mehrere hundert Euro betragen können.
Um sich vor diesen Kosten zu schützen, gibt es eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung, die genau diese Entschädigungsforderungen des Veranstalters im Falle eines Nichtantritts der Reise übernimmt. Wer keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, der kann einzig bei Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder anderen unkontrollierbaren Ereignissen auf Entschädigungszahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter verzichten. Ebenfalls müssen diese Zahlungen nicht getätigt werden, wenn ein Nichtantritt der Reise aufgrund einer Preiserhöhung von mehr als 5% erfolgt. Hier ist der Kunde berechtigt, die Rücküberweisung des Reisebetrags zu verlangen, ohne einer Forderung des Veranstalters nachzukommen. Generell sind diese Fälle jedoch äußerst sinnvoll und ein solcher Reiserücktritt erfolgt meist eher aus privaten Gründen, durch familiäre Zwischenfälle oder berufliche Engpässe.
Wer davor gewappnet sein möchte, der kommt um eine Reiserücktrittsversicherung nicht herum. Ein Reiserücktritt Versicherung Vergleich ermöglicht hier nochmals eine genaue Information über die Zahlungsspanne der jeweiligen Gründe, die von der Versicherung gelten gelassen werden und eine preisliche Vergleichsmöglichkeit, die es dem Kunden ermöglicht, den tatsächlich billigsten Anbieter zu wählen und hier nochmals Geld zu sparen. Der Reiserücktritt Versicherung Vergleich kann über das Internet eingeholt werden, hier findet man wohl die größte Zahl an unterschiedlichen Tarifen – eine solch große Menge, wie sie bei einem normalen Versicherungsvermittler nie im Angebot enthalten sein kann.
Elke Lohre - elke.lohre@onmeco.de