Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die in den meisten Fällen im Tarifvertrag festgelegt werden.

Sie zählen zum steuerpflichtigen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Vermögenswirksame Leistungen sind förderfähig, das heißt man erhält zusätzlich Zuschüsse vom Staat. Je nach Sparvertrag zahlt der Arbeitnehmer noch einen Eigenanteil, dies ist aber nicht immer erforderlich. Also kann man sich mit Hilfe von Arbeitgeber und Staat ein kleines finanzielles Polster zulegen, ohne viel dafür tun zu müssen.

Das sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit, Arbeitnehmer in Teilzeit erhalten aber nicht den vollen VL-Betrag. Nicht anspruchsberechtigt sind Selbständige, Freiberufler und Rentner. Für diejenigen, die anspruchsberechtigt sind, gelten bestimmte Höchstgrenzen des zu versteuernden Einkommens. Das Einkommen muss bei Alleinstehenden unter 17.900,– Euro, bei Ehepaaren unter 35.800,– Euro liegen. Es gibt viele verschiedene Formen des VL-Sparens. sind Bausparverträge, Fondssparpläne oder auch die betriebliche Altersvorsorge. Welche Form man davon wählt, liegt in eigenem Ermessen.

Man kann sich im Internet umfassend über das Thema vermögenswirksame Leistungen informieren. Hier findet man alle Sparformen im Überblick mit vielen nützlichen Informationen. Zusätzlich kann man von den Anbietern noch ausführlichere Informationen anfordern, damit man sich das Ganze noch einmal in Ruhe durchlesen kann, bevor man sich für „seine“ Sparform entscheidet.

Melanie Stein - melanie@trendmile.com

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