Umschuldung
Wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst, dann spricht man von Umschuldung. In vielen Fällen wird in diesem Zusammenhang auch der Kreditgeber, also die Bank, gewechselt.
Umschuldungen kommen sowohl im Bereich der Baufinanzierung als auch bei Dispositionskrediten vor. Der häufigste Grund einer Umschuldung ist die Differenz zwischen aktuellem und künftigem Zins.
Nahezu jede Bank richtet ihren Kunden mit guter Bonität auf dem bestehenden Girokonto einen Dispositionskredit ein. Dieser wird natürlich gern genutzt. Da ein solcher Kredit in der Regel bis zum doppelten oder dreifachen Geldeingang vergeben wird, haben es viele Kunden schwer, den einmal in Anspruch genommenen Dispositionskredit wieder zurückzuführen. Zudem wird für diese Darlehensart bis zu 15% p.a. effektivem Jahreszins fällig, eine sehr teure Finanzierungsvariante.
Die Alternative ist die Umschuldung in einen Kredit auf Raten, der von jeder Bank angeboten wird. Die Zinsen sind bonitätsabhängig, sie liegen zwischen 8% und 12% p.a. Der große Vorteil bei diesem Kredit ist die monatliche Rückführung mit einer festgelegten Rate. Dies gibt jedem Kunden Planungssicherheit. Auch Kunden mit Baufinanzierungsdarlehen wollen günstigere Angebote nutzen. Hier ist eine Umschuldung jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Bei Abschluss des Kreditvertrages vereinbart die Bank mit ihrem Kunden eine Zeit der Zinsbindung. Während dieser Zeit (10-15 Jahre) bleibt der Zins konstant, das Darlehen kann jedoch nicht gekündigt werden. Wer trotzdem vor Ablauf der Zinsbindung aus dem Darlehensvertrag aussteigen möchte, muss die Bank für den entstandenen Schaden bezahlen. Die Gebühr, die hierfür anfällt, denn sich daher auch Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach dem aktuellen Zinsniveau, dem vereinbarten Zins, der Höhe des Darlehens und der Restlaufzeit.
Aus diesem Grund sollte eine Umschuldung wohl durchdacht sein, um nicht trotz eines günstigeren Zinses mehr bezahlen zu müssen. Es gibt bei der Umschuldung von Baufinanzierungsdarlehen noch weiteres zu bedenken. So muss bei einem Bankwechsel die für die bisherige Bank eingetragene Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden. Hierzu ist ein Notarvertrag und die Änderung im Grundbuch notwendig. Die Kosten trägt der Kreditnehmer.
Autor: Thomas Meyer
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