Freistellungsbetrag Höchstbetrag
Der Freistellungsbetrag Höchstbetrag für Kapitalerträge und Zinseinnahmen liegt gegenwärtig für Alleinstehende bzw. Singles bei 801 Euro bzw. 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag und für Verheiratete bei 1602 Euro bzw. 1500 Euro plus 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag.
Um diesen Freistellungsbetrag Höchstbetrag nutzen zu können muss man jedoch bei jedem Institut wo man ein Guthaben hat einen so genannten Freistellungsantrag stellen und den Höchstbetrag dabei auf alle in frage kommenden Institute aufteilen. Wobei dieser Höchstbetrag die Summe markiert die man insgesamt an Zinseinnahmen und Kapitalerträgen inklusive des Werbungskostenpauschbetrags einnehmen darf ohne für diese den für gewöhnlich automatisch fällig werdenden Zinsabschlag Steuerabzug oder die Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen.
Dies ist vor allem für die einfachen Privatleute, Kleinsparer und Arbeitnehmer ein großer Vorteil, da diese die Höchstsumme wohl nur in den seltensten Fällen überschreiten dürften. Im Gegensatz zu den finanziell sowieso gut betuchten, denen diese Abzüge dann allerdings auch nicht sehr weh tun. Was aber nichts daran ändert das, das Bundeszentralamt für Steuern, alle über diesen Freistellungsbetrag Höchstbetrag hinausgehen Zinsen und Erträge mit derzeit 30 Prozent besteuert. Diese Beträge übermittelt das jeweilige Geldinstitut für seine Kunden automatisch an das Finanzamt, so das der Kunde damit im Grunde nichts zu tun hat, es sei denn er hat keinen Freistellungsantrag gestellt, dann sollte er diese Beträge als Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben, woraufhin er zuviel eingezogene Abschlagssteuern vom Fiskus eventuell zurückbekommt.
Melanie Stein - melanie@trendmile.com