Die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung beinhaltete eine Vielzahl von Leistungen. So umfasst der Leistungsrahmen die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente.
Der Begriff Rentenversicherung steht in erster Linie für die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zweck der Rentenversicherung ist es, eine finanzielle Absicherung im Alter zu geben und die Lebensqualität zu erhalten.
Die Rentenversicherung bietet verschiedene Formen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können auch betriebliche oder private Vorsorgemaßnahmen genutzt werden. Es existieren verschiedene Rentenmodelle und sie werden immer häufiger individuell genutzt. Aufgrund der stetig steigenden Rentnerzahlen und der gleichzeitig sinkenden Zahl der Beitragszahler werden die gesetzlichen Rentengelder immer knapper. Die Altersvorsorge liegt jetzt nicht mehr nur in gesetzlicher Hand, sondern wird für jeden einzelnen Rentenanwärter zu einer eigenen Entscheidung.
Ein sehr bekannter Begrif, der in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat, ist die Riester-Rente. Sie ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere Rentenform.
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf anderen Kriterien als die private Rentenversicherung und ist die derzeit am häufigsten genutzte Form für jeden späteren Rentner, da sie die Grundlage des Rentensystems bildet. Die Rentenversicherung ist begründet auf einer Beitragszahlung, welche unabhängig von Geschlecht und Gesundheitszustand über ein System von Berechnungen und Tabellen ermittelt wird. Der aktuelle Rentenbeitrag ist abhängig von der Höhe des Gehalts und dem aktuell gültigen Beitragssatz. Die Höhe der gezahlten Rentenbeiträge ist geregelt durch sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrages. Die späteren Rentenansprüche werden nach Entgeltpunkten festgelegt. Hieraus geht hervor, daß, wer mehr verdient und mehr einzahlt im Alter mehr ausbezahlt bekommt.
Dieses Rentensystem ist zwar eine Grundsicherung, ob die daraus hervorgehende Rente im Alter zum Leben ausreicht, das ist die Frage, die sich hierbei stellt.
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