Die Förderungshöhe bei der Riester Rente
Es ist ein offenes Geheimnis: Der so genannte Generationenvertrag steht vor Problemen.
Dass sich die Arbeitnehmer zusätzlich auch noch privat versichern müssen, ist unumgänglich.
Die so genannte Riester Rente (benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester) gilt heute als vernünftiges zusätzliches Standbein im Bezug auf eine private nahe zu unumgängliche Altersvorsorge, wenn man sich seinen bisherigen Lebensstandard auch für das Alter sichern will, denn es kann bisher aufgrund der Bevölkerungsentwicklung (zunehmend mehr ältere als jüngere Menschen) nicht damit gerechnet werden, dass Zahl der Beitragszahler in den kommenden Jahrzehnten steigen wird. Daher ist bei den Rentenzahlungen auch eher mit einem Rückgang als mit einer Stagnation zu rechnen.
Die Riester Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie wird durch den Staat durch Zulagen und durch Steuervergünstigungen gefördert. Die Förderung der Riester Rente durch den Staat steigt parallel zu den freiwillig gezahlten Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. Wer dabei den vollen Sparbetrag einzahlt, bzw. einbezahlt hat, hält die Höchstzulagen, die im Jahr 2002 bei Alleinstehenden bei 38 Euro und bei Ehepaaren bei 76 Euro lag. Je Kind gab es 46 Euro.
Im Jahr 2004 wurde die Riester Rente mit 76 Euro bei Alleinstehenden und 152 Euro bei Ehepaaren gefördert, je Kind gab es 92 Euro. Für das Jahr 2006 lag die Förderung bei Alleinstehenden bei 114 Euro, bei Ehepaaren bei 228 Euro, je Kind gab es für 2006 138 Euro.
Im Jahr 2008 wird die Förderung durch den Staat bei der Riester Rente bei Alleinstehenden bei 154 Euro liegen, bei Ehepaaren bei 308 Euro und je Kind gibt es 185 Euro.
Die Zulage für Kinder erhalten die Person, die auch das Kindergeld beziehen. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird die Zulage automatisch der Frau zugewiesen. Wenn allerdings beide Ehepartner einwilligen, kann diese Zulage für die Kinder auch dem Vertrag des Mannes zugeordnet werden.
M. Schleussner - m.schleussner@online.de