Die 1 Euro GmbH
Ziel des Gesetzgebers ist es den Unternehmensgründern dieses zu erleichtern.
Die Gründung einer GmbH ist mit einem Einsatz von einem €. Bisher war Voraussetzung für die GmbH-Gründung ein Kapital von mindestens 25.000 Euro. Wie die Presse anmerkte besteht Einklang zwischen den Gruppen der Regierung und eine dahin gehende Gesetzesänderung soll im Bundestag verabschiedet werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll versus der britischen Limited gefördert werden. Grund für die Geetzesänderung das Firmenkapital auf nur einen Euro festzusetzen ist der die geringe Anzahl der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung will der Gesetzgeber dem schlechten Trend verbessern. Ergänzend zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben.
Mit einem Mindeststammkapital von einem Euro besteht ab ersten Januar 2008 die einzigartige Chance eine Existenzgründung in Form der namentlich bekannten haftungsbeschränkten 1 Euro GmbH vorzunehmen. Die Eröffnung der rechtlichen Form der GmbH soll interessanter gestaltet werden. Rechtsgrundlage für die neue Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des GmbH-Rechts und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgelegt. Der offzielle Name davon ist “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, weil die Anteile an einer Gesellschaft können ab einem € in Teile gestückelt werden. Die Mustersatzung kann man ohne durch einen Notar beglaubigt angewendet werden. Durch diese Nutzung und dem zugelassenen elektronischen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer verkürzt werden. Das Stammkapital erfolgt in bar, ganz ohne Sacheinlagen. Eine große Anzahl der Gesellschafter ist auf 3 beschränkt, auch sind die GmbH-Gründer in der Firmenliste eingetragen.
Als Rücklagen sind 25% des Gewinnes eines Jahres sparen, solange ein Stammkapital von zehntausend Euro festgelegt ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der normalen GmbH. Auftreten muss die Gesellschaft mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung UG könnte sich im Rechtsverkeher auch als nachteilig erweisen, es offenbart jedem, der sich mit der neuen GmbH-Form auskennt, dass diesem Unternehmenm dieser Firma das Kapitalstamm fehlt. Sonst obliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der kompletten Beobachtung durch die Finanzbehörden, auf der anderen Seite hat sie ansonsten auch Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es war nicht nur wie die nationale Wirtschaft ein Vorteil dar, wenn wegen die Mini-GmbH, die zahkreiche Abwanderung von Firmen in das englische Recht, mit dem Inhalt der Limited, gleichfalls die Amoral hinsichlich von „Briefkastenfirmen” eingedämmt wird.
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Unternehmer, keinen Firmensitz in England mehr darlegen muss und der der Kampf mit den Behörden in England mit den in England bestehenden Behörden und Ämtern wegfällt. Ein zusätzlicher positiver Effekt für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland einzuklagen ist. Sowohl Unternehmen als auch Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann