Die 1 Euro GmbH

Absicht des deutschen Bundestages ist es den Gründungswilligen dieses zu erleichtern.

Die Eröffnung einer GmbH soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. Bislang brauchte man für eine GmbH-Gründung ein Stammkapital von wenigstens 25t €. Wie das Handelsblatt berichtete besteht Einigkeit den einzelnen Regierungsvertretern und eine dahin gehende Gesetzesänderung soll im Bundestag verabschiedet werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll gegen der britischen Limited gefördert werden. Grund für die Reform das Firmenkapital auf einen Euro zu ändern ist der negative Trend der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte der Bundestag dem geringen Interesse verbessern. Ergänzend zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben.

Mit einem Firmenkapital von einem € besteht ab Anfang 2008 die Möglichkeit eine Existenzgründung in Form der so genannten von der Haftung beschränkten 1 € GmbH durchzuführen. Die Eröffnung der Rechtsform GmbH soll interessanter gestaltet werden. Die Grundlagen für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgelegt. Der offzielle Name davon heißt “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, weil die Anteile an einer Gesellschaft können ab einem € gestückelt werden. Eine Mustersatzung kann man ohne durch einen Notar beglaubigt verwendet werden. Durch diese Nutzung und dem erlabten Eintrag in das Handelsregister kann die GmbH-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Die Stammeinlage ist cash zu zahlen, man braucht kein sog. Sacheinlagen. Die Masse der Existenzwilligen ist auf drei beschränkt, ebenso sind die GmbH-Mitwirkenden in der Gesellschafterliste vermerkt. Als Rücklagen sind 25% des Jahresgewinnes zurückzulegen, solange ein Eigenkapital von 10.000 € gespart ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der üblichen GmbH. Auftreten muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG.

Die Abkürzung hat auch einige Nachteile, es offenbart dem Geschäftspartner, welcher sich mit Kürzeln auskennt, dass dieser Mini-GmbH das Kapitalstamm fehlt. Ansonsten untersteht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Gesetzen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der kompletten Beobachtung durch die Finanzbehörden, auf der anderen Seite verspricht die Mini-GmbH auch Vorteile für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für wie die nationale Wirtschaft von Vorteil, falls durch die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach Großbritannien, mit dem Namen Limited, wie auch der Missbrauch in Form von „Briefkastenfirmen” eingedämmt wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass der der Firmenleiter, den Sitz der Firma in England mehr darlegen muss und der englischsprachigen Schriftwechsel mit den englischen Finanzverwaltung wegfällt. Ein wichtiger positiver Effekt für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland ist und nicht mehr einklagbar ist. Firmen und private Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.

Ralph Schuenemann

Ralph.Schuenemann@googlemail.com

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.