Der Ausgabeaufschlag bei den Fonds

Wenn man sein Geld in einen Fond investiert, muss man in den meisten Fällen einen sogenannten Ausgabeaufschlag zahlen.

Viele fragen sich daher, was ist ein Ausgabeaufschlag. Das ist im Grunde eine Gebühr, die für die Beratung des potentiellen Anlegers bzw. Investors, für die Analyseleistungen und für die Verwaltung der Fonds einmalig von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhoben wird. Diese Gebühr ist abhängig von der Art und der Höhe der erworbenen Fonds und errechnet sich außerdem aus der Differenz des Ausgabepreises für den Fonds beim Kauf von diesem und dem Rückkaufpreis beim Verkauf des jeweiligen Fonds. Das heißt um so komplizierter, durchdachter und besser die jeweilige Strategie bei der Fondszusammenstellung ist, desto höher ist die Gebühr, da solche Fonds auch risikoärmer sind.

Der Ausgabeaufschlag wird im allgemeinen in Prozent angegeben und liegt von der Anlagesumme ausgehend in der Regel zwischen 0,5 und 10 Prozent. Seine Erhebung ist für die Fondsgesellschaft zwar nicht zwingend erforderlich, um die anfallenden Vertriebskosten zu decken wird sie aber in vielen Fällen beim Kauf der Fonds berechnet. Obwohl manche Gesellschaften auch Fonds ohne diesen Ausgabeaufschlag anbieten, diese nennt man dann Trading-Fonds oder No-Load-Fonds, dafür erhebt der Anbieter bei diesen Fondsarten aber höhere jährliche Verwaltungsgebühren, was dem Anleger bei langfristigen Verträgen wesentlich teurer kommt als wenn er den einmaligen Ausgabeaufschlag gezahlt hätte.

Ausgezahlt wird diese Gebühr im Übrigen größtenteils als Provision an Finanzinstitute wie Banken und Bausparkassen, an Versicherungs- und Vertriebsgesellschaften sowie an Anlagevermittler. Der Rest wird dann für die Erfassung und Einrichtung des Fondsvertrages genutzt.

Melanie Stein - melanie@trendmile.com

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