Dank staatlicher Hilfe dem Alter gelassen entgegen sehen

Aufgrund der statistischen Zahlen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist es kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreichen wird, um sich im Ruhestand den Lebensstandard leisten zu können, von dem man sein Berufsleben lang geträumt hat.

Auf eine zusätzliche private Altersvorsorge kann man also nicht mehr verzichten, wenn man im Alter nicht auf jeden Cent achten möchte. Da dieses Dilemma auch dem Staat nicht entgangen ist, bietet dieser staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte an, um den Bürger zu privaten Vorsorge zu animieren. Eine Form dieser staatlich geförderten Produkte ist die so genannte Riester Rente, die ihren Namen vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester bekommen hat, der in großem Maße an der Entwicklung dieses Produktes beteiligt war. Bei der Riester-Rente zahlt der Staat einen jährlichen Zuschuss, der jedes Jahr direkt in den laufenden Rentenversicherungsvertrag eingezahlt wird, um dessen Guthaben zu steigern, wodurch dann später eine höhere, monatliche Rente gezahlt werden kann. Die maximale Höhe der Förderung ist festgelegt und steht demjenigen zu, der selber einen bestimmten Prozentsatz seines Jahreseinkommens als Eigenbeitrag in die Riester-Rente einzahlt. Ist die Eigenleistung geringer, bekommt man den staatlichen Bonus nur anteilig zugeführt.

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für eventuell vorhandene Kinder und auch der Ehepartner eines förderungsberechtigten Sparers kann auf staatliche Unterstützung bauen. Förderungsberechtigt sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Da der Staat ausschließlich die zusätzliche Altersvorsorge unterstützen möchte, gibt es für die Riester-Rente besondere Voraussetzungen, um förderungswürdig zu werden. So darf die Auszahlung der Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr stattfinden und kann nur als monatliche Rente, nicht aber als Einmalzahlung erfolgen. Des Weiteren kann die Riester-Rente weder übertragen noch vererbt und auch nicht beliehen werden. Für Empfänger von Hartz IV ist sehr wichtig, dass das Guthaben, dass sich in der Riester-Rente angesammelt hat, nicht bei der Vermögensberechnung berücksichtigt wird und so unangetastet bleibt.

Da die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, sollte sich jeder mit diesem Thema befassen und gerade solche Geschenke vom Staat wie bei der Riester-Rente sollte man sich nicht entgehen lassen.

Von: Manuel Schulze e-mail: manuel.schulze@gmx.net

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