Partystrip auch für die zukünftige Braut
Geschrieben am Montag, dem 21.04.2008Das Recht, dass die Herren der Schöpfung besitzen, und einen Junggesellenabschied feiern dürfen, hat mittlerweile auch bei den Frauen Einzug gehalten. So ist es nicht mehr nur den Männern vorbehalten, am Abend vor der Ehe ein Saufgelage abzuhalten, und möglicherweise noch einen Partystrip genießen zu dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »