Autoleasing

Die Bezeichnung Leasing kommt aus der englischen Sprache (to lease: mieten, pachten) und bezeichnet die Überlassung zum Gebrauch einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen Bezahlung.

Eine besondere Art vom Leasing stellt das Autoleasing dar.

PKW-Leasing ist steuerlich für Gewerbetreibende sehr vorteilhaft, auch mehr Privatpersonen entscheiden sich ihr Auto zu leasen statt es käuflich zu erwerben. Beim Fahrzeug-Leasing zahlt der Fahrzeugnutzer mit den Leasingraten lediglich die Nutzung der Autos. Es wird kein unnötiges Geld gebunden und der Leasingnehmer bewahrt sich Reserven für andere Anschaffungen.

Bevor der Leasingnehmer sich aber für einen Leasingvertrag entscheidet, sollte man sich zunächst Gedanken über die passende Vertragsart machen. Dabei wird zwischen zwei Vertragsarten getrennt.

Auf der einen Seite gibt es den Kilometervertrag, bei dem der entscheidende Fakt ist, dass der PKW zum Ende der Laufzeit an die Leasinggesellschaft zurück geht. Nach Rückgabe des Wagens werden mit dem Leasingnehmer nur die Mehr-KM bzw. die Minder-Kilometer verrechnet und Beschädigungen, die nicht dem normalen Gebrauch unterliegen.

Die zweite Variante ist der Vertrag mit Restwertausgleich. Beim Vertrag mit Restwertausgleich ist die entscheidende Besonderheit, dass der Kunden das RW-Risiko trägt. Das heisst, dass der kalkulierte Restwert für den Leasingnehmer bereits bei Vertragsabschluss verbindlich ist. Wenn nach dem Verkauf des Wagens nach Vertragsende Restwertdifferenzen anfallen, wird diese mit dem Kunden abgerechnet. Verluste gehen 100 prozentig zu seinen Lasten, an Mehrerlösen wird er zu 75 Prozent beteiligt.

Für den Kunden ist es darum besonders bedeutsam, sich beim Abschluss des Vertrages für die richtige Vertragsvariante zu entscheiden, damit es am Ende kein böses erwachen gibt.

Autor: Tanja Komjahn - t.komjahn@gmail.com

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