Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt ist kein Berater für PKW-Kindersitze.

Diese werden vielmehr von der Stiftung Warentest und dem ADAC getestet. Aber Ihr Anwalt kennt selbstverständlich die Ergebnisse, wenn bei einem Unfall ein Kind verletzt wird. Teuer bedeutet nicht gleich sicher. Das zeigt die erwähnte Studie, in der Autokindersitze getestet wurden: So fiel ein Sitz für 299 Euro mit einem “mangelhaft” durch. Dagegen gibt es viele “gute” Kindersitze, die weniger als 150 Euro kosten. Bei Crash-Tests wurden die Sitze von den Testern zum einen auf ihre Unfallsicherheit geprüft: Wie sicher ist ihre Konstruktion? Was passiert bei einem Frontal-, was bei einem Seitenaufprall? Außerdem nahmen sie die Handhabung der Kindersitze genau unter die Lupe. Dabei prüften sie etwa ihre Größenanpassung an das Kind sowie die Einbau- und Anschnallfunktion und den Komfort des Sitzes.

Verletzungen bei Unfällen kommen dennoch vor. Dies ist oft der Fall, wenn der Kindersitz mangelhaft ist oder der Airbag so ausgelöst hat, dass der Kopf des Kindes beeinträchtigt ist. Häufig geschieht dies auch durch Seitenairbags, die nicht tief genug für das kleine Köpfchen auslösen. Wenn der Unfall von jemandem anderen verschuldet wurde, sollten Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Schmerzensgeld und Schadensersatz beraten lassen. Dabei müssen die Eltern die Ansprüche im Namen des Kindes gegen den Schädiger geltend machen. Auch wenn Ihr Kind nicht direkt am Unfallort über Schmerzen klagt, sollten Sie es ärztlich untersuchen lassen. Gerade bei Kindern kann es zu unerkannten Knochenstauchungen oder zum HWS Trauma kommen.

Steffen Ehrlich - steffen[at]torstenmaue.net

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